MSA DataX · Agent-Plattform
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Version 2026-10-14-entwurf-1 · Stand 14. Oktober 2026 · Für Unternehmenskunden (B2B).
1. Anbieter und Geltungsbereich
Moussa Sheikh Akriem, handelnd unter MSA DataX, Kuglerstraße 17, 10439 Berlin, Deutschland. Kontakt: info@msadatax.de, +49 30 21463310. Umsatzsteuer-ID: DE454331921.
Diese Bedingungen sind für die Bereitstellung der MSA DataX Agent-Plattform an Unternehmer vorgesehen, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Der Entwurf richtet sich nicht an Verbraucher.
Der Vertrag umfasst das individuelle Angebot beziehungsweise die Leistungsvereinbarung und die darin ausdrücklich einbezogene Fassung dieser AGB. Individuell vereinbarte Bestimmungen haben Vorrang. Für personenbezogene Daten, die MSA DataX im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt zusätzlich die vereinbarte Auftragsverarbeitungsvereinbarung mit ihren Anlagen.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Das Angebot benennt den Vertragspartner, Leistungsumfang, Vergütung, Nutzungslimits, Laufzeit, Kündigungsfrist und den vorgesehenen Beginn. Vor Annahme erhält der Kunde die einbezogenen Vertragsunterlagen in einer speicherbaren Fassung. Ein Vertrag kommt durch die vereinbarte ausdrückliche Annahme des Angebots zustande.
Der Kunde benennt einen vertretungsberechtigten Ansprechpartner. Eine Registrierung, Anmeldung, Produktvorschau oder ein Dokumentdownload bewirkt für sich allein keinen kostenpflichtigen Vertragsabschluss. Im aktuellen Pilot werden Angebote und Annahmen individuell dokumentiert.
3. Leistungsumfang und KI-Unterstützung
Die Agent-Plattform unterstützt die Verwaltung von Agenten, freigegebenen Wissensquellen und Gesprächen. Welche Funktionen, Sprachen, Datenquellen, Modelle, Kapazitäten und Supportleistungen bereitgestellt werden, bestimmt die Leistungsvereinbarung. Der erste Pilot ist auf Informationsassistenten begrenzt.
KI-Ausgaben können fehlerhaft, unvollständig oder veraltet sein. Der Kunde prüft Inhalte und den vorgesehenen Einsatz angemessen, insbesondere vor Entscheidungen mit erheblichen Folgen. Eine bestimmte Antwort, wirtschaftlicher Erfolg oder die Eignung für medizinische, rechtliche oder sonstige besonders risikoreiche Entscheidungen ist nicht allein durch die Bereitstellung des Assistenten zugesagt. Gesetzliche Leistungs- und Haftungspflichten bleiben bestehen.
Verfügbarkeitszusagen, Supportzeiten und Reaktionsfristen werden nur nach der tatsächlich vereinbarten Leistungsbeschreibung geschuldet. Geplante Wartung und wesentliche Einschränkungen werden dem Kunden soweit möglich vorab mitgeteilt.
4. Mitwirkung und zulässige Nutzung
Der Kunde stellt rechtmäßig nutzbare Quellen bereit, prüft deren Richtigkeit und Aktualität und besitzt die erforderlichen Nutzungsrechte. Er bestimmt die Zwecke und Rechtsgrundlagen seiner Datenverarbeitung, informiert betroffene Personen und erteilt dokumentierte Weisungen. Freigaben für die öffentliche Nutzung von Wissenseinträgen bleiben beim Kunden.
Zugänge dürfen nur berechtigten Personen zugewiesen werden. Der Kunde schützt seine Authentifizierungszugänge und meldet vermuteten Missbrauch unverzüglich. Angriffe, Umgehung von Zugangsbeschränkungen, rechtswidrige Inhalte sowie eine Nutzung außerhalb des vereinbarten Umfangs sind unzulässig.
Der Informationspilot ist nicht für die gezielte Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, insbesondere Gesundheitsdaten, oder strafrechtlicher Daten eingerichtet. Ein solcher Einsatz benötigt zuvor eine gesonderte fachliche, technische und vertragliche Freigabe.
5. Vergütung und Nutzungslimits
Entgelte, Abrechnungszeitraum, Umsatzsteuer, Fälligkeit und gegebenenfalls nutzungsabhängige Preise werden im individuellen Angebot festgelegt. Für zusätzliche KI-Nutzung oder Mehrverbrauch müssen Berechnungsmaßstab und Preise vorab vereinbart sein.
Technische Budget- und Kapazitätsgrenzen erweitern den vereinbarten Leistungsumfang nicht. Eine Erhöhung des Kundenbudgets oder kostenpflichtiger Leistungen erfordert die vereinbarte ausdrückliche Beauftragung. Es gibt keine automatische Preisanpassung allein durch eine geänderte Vertragsseite.
6. Inhalte, Nutzungsrechte und Datenschutz
Der Kunde behält die Rechte an seinen bereitgestellten Inhalten. Er gestattet MSA DataX die für Erbringung, Speicherung, Suche und Ausgabe der vereinbarten Leistungen erforderliche Nutzung für die Vertragsdauer. Die Verwendung darf den vereinbarten Zweck nicht überschreiten. Rechte Dritter an Quellen oder Ausgaben werden durch den Vertrag nicht aufgehoben.
MSA DataX und der Kunde behandeln vertrauliche Informationen angemessen geschützt. Für Verarbeitung im Auftrag gelten die Weisungs-, Vertraulichkeits- und Schutzpflichten des AVV. Informationen zur eigenen Verarbeitung von Konto-, Kontakt- und Vertragsdaten stehen in den Datenschutzhinweisen.
7. Mängel und Haftung
Der Kunde meldet erkennbare Funktionsstörungen mit den zur Prüfung erforderlichen Angaben. MSA DataX prüft die Meldung und erbringt die geschuldete Abhilfe. Gesetzliche Mängelrechte bleiben bestehen.
Für Schäden gelten die gesetzlichen Haftungsregeln. Dieser Entwurf enthält keine pauschale Haftungsfreistellung für KI-Fehler, Datenschutzverletzungen oder den Einsatz von Dienstleistern. Weitergehende zulässige Haftungsvereinbarungen müssen vor Vertragsabschluss gesondert rechtlich geprüft werden.
8. Schutzmaßnahmen und Einschränkungen
Bei konkretem Missbrauch oder einer erheblichen Gefahr für Daten oder Systeme darf MSA DataX die betroffene Nutzung im erforderlichen Umfang vorübergehend beschränken. Soweit der Schutzzweck nicht gefährdet wird, wird der Kunde über Grund, Umfang und mögliche Abhilfe informiert. Eine Einschränkung wird aufgehoben, sobald ihr Grund entfällt.
Bei Zahlungsstörungen richten sich Maßnahmen nach der Leistungsvereinbarung und den gesetzlichen Voraussetzungen. Ein vereinbartes Datenexport- oder Betroffenenverfahren darf nicht durch undokumentierte Sperren ersetzt werden.
9. Laufzeit, Kündigung und Daten bei Vertragsende
Beginn, Laufzeit und ordentliche Kündigungsfrist ergeben sich aus dem angenommenen Angebot. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt bestehen. Kündigungen erfolgen über den vereinbarten Kontaktweg in Textform.
Vor Vertragsende stimmen die Parteien die Rückgabe beziehungsweise Löschung der Auftragsdaten und einen geeigneten Export ab. Format, Zeitraum und etwaige vereinbarte Zusatzleistungen gehören in die Leistungsvereinbarung. Löschung, zulässige Aufbewahrung und die Behandlung von Sicherungen richten sich nach dem AVV und seiner ausgefüllten Fristenanlage. Gesetzlich aufzubewahrende eigene Vertrags- und Abrechnungsnachweise werden gesondert behandelt.
10. Änderungen und Schlussbestimmungen
Wesentliche Leistungs- oder Vertragsänderungen werden ausdrücklich vereinbart. Eine neue veröffentlichte Textfassung ersetzt die bereits vereinbarte Fassung nicht automatisch. Zum Nachweis werden das angenommene Angebot und die einbezogenen Dokumentversionen gemeinsam archiviert.
Es gilt deutsches Recht. Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt. Eine unwirksame Klausel wird nach den gesetzlichen Regeln behandelt; der Vertrag soll dadurch nicht pauschal entfallen.